Längere Mutterschaftsentschädigung

Seit dem 1. Juli 2021 haben Mütter, deren Kinder direkt nach der Geburt mehr als zwei Wochen im Spital bleiben müssen, länger Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung. Die Dauer des Anspruchs kann auf höchstens 56 Tage verlängert werden. Auf die Verlängerung haben nur Mütter Anspruch, die nach dem Mutterschaftsurlaub wieder erwerbstätig sind (Quelle: www.bsv.admin.ch).

Bereits in der UKA Solutions Version 9.2 (ab September 2021) haben wir das Anmeldeformular für den Versand an die Mutter mit den diesbezüglich relevanten Fragen erweitert. Muss ein Kind im Spital bleiben, können Sie die Informationen zudem im UKA ergänzen.

Falls Sie die Anmeldung elektronisch an Ihre Ausgleichskasse übermitteln, müssen Sie die Informationen (2.2 und 2.3) aktuell als Bemerkung für die Ausgleichskasse erfassen (im Register ‘Bemerkungen’). Bei der Ausgleichskasse erscheint diese Anmeldung dann als Spezialfall und wird entsprechend geprüft. Sie erhalten über die Schnittstelle den gewährten Leistungsanspruch (von/bis) zurückgemeldet. Alternativ ist es auch möglich, diese Anmeldeformulare ausserhalb von UKA Solutions an die Ausgleichskasse zu senden.

Mit der UKA Solutions Version 9.3.0 (ab März 2022) können Sie die zusätzlichen Taggelder (ab 98 bis max. 154 Tage) auch wieder wie gewohnt verarbeiten.

Weiter planen wir die Schnittstellenanpassung mit unseren Partnern IGAKIS und M&S, damit die Informationen direkt übermittelt werden und Sie diese nicht als Bemerkung erfassen müssen.

Bei Fragen melden Sie sich bei unserem Support unter support@hrm-systems.ch und +41 52 269 17 77.

Telefon: +41 52 269 17 47

Montag bis Freitag:
08:00 – 12:00 Uhr
13:30 – 17:00 Uhr

info@hrm-systems.ch