Unfälle im Ausland – Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber haben Sie eine Fürsorgepflicht gegenüber Ihren Mitarbeitenden. Dazu gehört auch, die Mitarbeitenden über ihren Versicherungsschutz aufzuklären und sicherzustellen, dass dieser den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

1. Unfallversicherungspflicht – Ihre Verantwortung als Arbeitgeber:in

Gemäss dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) müssen alle Arbeitnehmenden, die mehr als acht Stunden pro Woche bei Ihnen beschäftigt sind, obligatorisch gegen Berufsunfälle und Freizeitunfälle versichert sein. Beschäftigte mit einer geringeren Arbeitszeit sind nicht automatisch gegen Freizeitunfälle versichert und müssen diesen Schutz privat über ihre Krankenkasse sicherstellen.

Tipp: Weisen Sie insbesondere Teilzeitmitarbeitende darauf hin, inwiefern sie über den Betrieb unfallversichert sind oder eine private Zusatzdeckung benötigen.

 

2. Ferien im Ausland – eingeschränkter Versicherungsschutz

Bei Unfällen im Ausland gilt nicht automatisch derselbe Versicherungsschutz wie in der Schweiz. Prüfen Sie deshalb gemeinsam mit Ihren Mitarbeitenden, ob das Reiseziel ein Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz hat.

Länder mit Abkommen: Alle EU-/EFTA-Staaten sowie Nordmazedonien, die Türkei, Bosnien-Herzegowina, Montenegro und Serbien.
In diesen Ländern übernimmt die Suva die Kosten nach dem Sozialtarif, jedoch nur bei anerkannten öffentlichen Spitälern. Insbesondere bei Behandlungen in Privatkliniken im Ausland können für die verletzte Person hohe Kosten entstehen.

Länder ohne Abkommen: Hier vergütet die Suva höchstens den doppelten Betrag der Behandlungskosten, die bei einer vergleichbaren Behandlung in der Schweiz entstehen würden.

 

3. Ihre Rolle als Arbeitgeber:in – informieren und sensibilisieren

Im Rahmen Ihrer Fürsorgepflicht empfehlen wir, Ihre Mitarbeitenden aktiv zu motivieren, ihren Versicherungsschutz vor Ferienreisen zu überprüfen. Dazu gehört insbesondere:

–  Information zur Spitalwahl: Private Kliniken sind im Ausland oft teuer – ohne Zusatzversicherung drohen hohe Eigenkosten.

–  Notfallnummern bereithalten: Empfehlen Sie, die 24-Stunden-Helpline der Suva (+41 848 724 144) oder die Nummer der Reiseversicherung zu speichern.

–  Rücksprache im Notfall: Vor der Unterzeichnung von Dokumenten im Ausland sollte immer zuerst die Versicherung kontaktiert werden.

–  Belege und Dokumentation: Alle Rechnungen, Quittungen und Arztberichte müssen sorgfältig aufbewahrt werden.

–  Zusatzversicherung prüfen: Eine Reiseversicherung oder eine Zusatzdeckung bietet zusätzlichen finanziellen Schutz.

Nützliche Tipps für die nächsten Skiferien
Die Skiferien stehen vor der Tür, hier finden Sie nützliche Tipps: Versicherungsschutz Sportferien Ausland.

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