Vaterschaftsurlaub mit UKA Solutions

Mit der Abstimmung vom 27. September 2020 wurde der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub angenommen. UKA Solutions wird Sie künftig bei der Abwicklung unterstützen.

Väter können per 1. Januar 2021 innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt ihres Kindes zwei Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub beziehen. Im Zusammenhang mit der Abwicklung stellen sich nun Fragen wie «Wann sind die sechs Monate erreicht?», «Wann hat der Vater seine zwei Wochen Urlaub bezogen?» oder «Wie kann ich den Prozess schlank abwickeln?».

Wir planen eine schrittweise Umsetzung der nachfolgenden Prozessunterstützungen mit UKA Solutions:

  • Ein Report, welcher jene Väter auflistet, bei welchen entweder die sechsmonatige Frist erreicht ist, oder welche ihren zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub bezogen haben. Grundlage dafür bilden die «Vaterschafts-Absenzen». Damit wissen Sie, für welche Mitarbeitenden Sie den Anspruch gegenüber der Ausgleichskasse geltend machen können. Diese Unterstützung erhalten Sie spätestens mit der Version 9.2.1 (ca. September 2021).
  • Im Zuge einer Verarbeitung von Vaterschafts-Anmeldungen können Sie die Taggelder sowie allfällige Lohnfortzahlungen mit den parametrierten Lohnarten/Lohnkonten in eine Datei exportieren (analog KTG, UTG, MSE, EO). Diese Datei im TXT- oder XML-Format können Sie für die Verbuchung der Taggelder/Lohnfortzahlung in Ihr Personalsystem importieren. Diese Unterstützung erhalten Sie mit der Version 9.2.1.
  • Für die Digitalisierung der Abwicklung planen wir den elektronischen Datenaustausch (Anmeldung und Taggeldabfrage) mit Ihrer Ausgleichskasse. Hierfür müssen wir die Schnittstelle mit der Ausgleichskasse erweitern. Da für die Ausgleichskassen aktuell verständlicherweise die grundlegende Abwicklung der neuen Entschädigungen im eigenen System Priorität hat, können wir hier noch keinen Termin nennen.

Sehr gerne halten wir Sie zu diesem Thema weiter auf dem Laufenden. Für Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an Frau Margrit Arnold (margrit.arnold@hrm-systems.ch oder 052 269 17 27).

Telefon: +41 52 269 17 47

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